Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
wenn Sie nicht in dem Jahr schon ein Fahrverbot hatten, hätten Sie 4 Monate Luft bekommen, um das Fahrverbot zu nehmen.
Wenn das im aktuellen Bußgeldbescheid nicht der Fall war, legen Sie gegen den Bußgeldbescheid (nicht schon den Anhörungsbogen fristgemäß binnen 2 Wochen ab Zustellung (siehe gelber Umschlag) schriftlich und unterschrieben Einspruch bei der entsprechenden Bußgeldbehörde gegen den Bescheid ein.
Den müssen Sie nicht weiter begründen.
Die Sache geht dann automatisch vor Gericht, was schon ein paar Monate dauern wird.
Sie können den Einspruch jederzeit schriftlich zurücknehmen, wenn Sie das Fahrverbot nehmen können.
Auch vor Gericht ist es sehr oft möglich, die 4 Monatsfrist auszuhandeln im Einzelfall, wenn man das begründet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
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Mit freundlichen Grüßen