Recht & Justiz
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Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Immobilienrecht. Wie lautet denn Ihre Frage/Anliegen?
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Gerne auch s chriftlich. Lassen Sie mich wissen, wie wir weiter verfahren wollen: Telefonat oder schriftliche Antwort?
Wenn kein bestandskräftiger Beschluss der WEG vorliegt, wovon ich ausgehe, da das Ganze als Notfall beurteilt wurde, ist wie folgt vorzugehen: Bei Gefahr im Verzug, müssen Sie und der andere Miteigentümer den Anteil des ausfallenden Wohnungseigentümers zunächst mit bezahlen und Sie können/müssen dann im Anschluss den Rechtsweg beschreiten, um die Gelder wieder hereinzuholen, die Sie Ihrem Miteigentümer gezwungener Maßen verauslagt haben.
Vom WEG (Instandhaltungen et) Konto darf nichts entnommen werden
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Ja.
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