Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass zum Zwecke der Hochzeit in Deutschland kein Visum erteilt wird.
Der vorgenannte Grund ist kein Visumsgrund. Die Behörden werden daher mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Visum ablehnen.
Infrage käme in Ihrem Fall nur ein Besucher Visum für ihren Freund nach § 8 AufenthG. Dies berechtigt zu einem dreimonatigen Verbleib in Deutschland.
Allerdings könnte hier die Gefahr bestehen, dass die Behörde einen Rückkehrwillen ausschließt und somit das Visum ablehnt. Sie müssen daher bereits im Vorfeld hier argumentativ tätig werden und darlegen, dass ihr Freund ein hinreichendes soziales Umfeld in der Türkei hat, einen festen Arbeitsplatz und ein gutes Auskommen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-