Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ihre Anfrage ist nicht einfach mit Ja bzw. nein zu beantworten.
Maßgeblich ist, inwiefern es Ihnen zumutbar ist, den stornierten Abdruck und die alternative Reiseverbindung anzunehmen. Hierüber war im Streitfall Gericht zu entscheiden.
Wenn Sie daher eine Flug über eine alternative Gesellschaft tun, kann im schlimmsten Fall eine Ablehnung der alternativen Zahlung durch das Flugunternehmen im Raum stehen. Dann müssen Sie Ihrem Geld gegebenenfalls durch Rechtsstreit nachrechnen.
Sofern daher keine erheblichen Verzögerungen und Mehraufwand durch die Umbuchung erfolgt, ist anzuraten, diese gleichwohl anzunehmen.
Ich erachte das Risiko für, dass sie die Fluggesellschaft am Ende nicht für einsichtig zeigt.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-