Recht & Justiz
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vielen Dank ***** ***** Anfrage.
"Übernommen" wird zunächst einmal gar nichts. Im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz gibt es die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, sodass Forderungen danach nicht mehr durchgesetzt werden können. Hierauf zielen Sie vermutlich ab. Steuerverbindlichkeiten sind nur dann ausgenommen, wenn der Schuldner insoweit strafrechtlich verurteilt wurde, für gewöhnlich "fallen" dann also auch diese weg.
Das Finanzamt kann einen Insolvenzantrag zulasten anderer Personen stellen, ja.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Freundliche Grüße