Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn nachgewiesen werden kann, dass sie im Vergleich zu den weiteren Ärzten in Ausbildung benachteiligt wurden (was aufgrund der Verteilungen an Operationen etc. durchaus möglich ist) können Sie hier eine Diskriminierung ihrer Person ableiten und hierauf Schadensersatzansprüche richten.
Eine Klage müsste gegen das Krankenhaus bzw. den Träger erfolgen. Dieser/diese haften für Pflichtverletzungen ihrer angestellten Ärzte.
Selbstverständlich haben Sie auch Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Dies entspricht ihren Leistungen.
Wenn der Arbeitgeber hier mein, sie negativ bewerten zu können, muss er dies auch dezidiert begründen.
Anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung ist ihre Rechtslage prinzipiell für gut einzuschätzen.
Wenn Sie rechtlich vorgehen wollen, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Diese wird sie unterstützen die entsprechenden Schritte einleiten.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-