Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Frage, welche ich aufgrund der zur Verfügung gestellten Informationen gerne beantworten möchte.
Es kann hier keine pauschale Antwort geben. Wenn die Konditionen nach Auffassung Ihres Mannes gut für ihn sind, er ggf. alsbald eine neue Stelle oder früher in den Ruhestand wechseln kann etc., kann er sich hierfür entscheiden. Möchte er sich nicht hierfür entscheiden, ist dies sein gutes Recht. Allerdings kann ohne Hintergrundinformationen auch nicht gesagt werden, ob evtl. auch eine Kündigung möglich wäre.
Freundliche Grüße
Sie haben bisher nur mitgeteilt, dass ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde und allgemein gefragt, wie Ihr Mann sich verhalten soll. Vielleicht könnten Sie die Frage spezifizieren, damit zielgenauer geantwortet werden kann.
Aber diese Entscheidung kann nur Ihr Mann treffen.