Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
weshalb müssen Sie denn zahlen ? haben Sie hierzu Unterlagen, die Sie vorlegen können ? Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Vermutlich wurde der Versorgungsausgleich damals bei der Scheidung beschlossen. Gegen diesen Beschlusss (oder Urteil) hätte man damals vorgehen müssen, um ggf. eine Abänderung zu erreichen. Nun ist der VA rechtskräftig und nur unter den gesetzlichen Möglichkeiten des Versorgungsausgleichsgesetzes "abänderbar". Einen Antrag auf Aussetzung der Kürzung können Sie nach § 33 nur stellen, wenn Sie Unterhalt leisten. Anderenfalls gibt es leider keine Möglichkeit, auch keinen Härtefall, den rechtskräftigen VA "abzuändern oder auszusetzen". Ich bedaure, aber die Situation ist jetzt unabänderlich.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertzung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.