Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich habe mir die übermittelte Kündigung durchgelesen.
Sofern ihr Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, dürfte die Kündigung nicht wirksam sein. Sie enthält weder eine personenbezogene noch eine sachliche Begründung über die Kündigung. Insbesondere besteht keine Erklärung zu der fristlosen Kündigung.
Da ab zehn Mitarbeiter das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet ist dies jedoch zwingend Voraussetzung.
Sind im Betrieb des Arbeitgebers weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt, greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.
Hier gelten vereinfachte Kündigungsvoraussetzungen.
Allerdings ist eine fristlose Kündigung auch hier nicht möglich, wenn nicht eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt. Hier müssen in der Regel zu den Abmahnungen vorausgegangen sein.
Wenn sie gegen die fristlose Kündigung vorgehen wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eine sogenannte Kündigungsschutzklage erheben (Ausschlussfrist!).
Tun sie dies nicht, wird auch eine rechtswidrige Kündigung wirksam.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-