Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Frage, welche ich aufgrund der zur Verfügung gestellten Informationen gerne beantworten möchte.
Freundliche Grüße
Dann wäre dies eine Sache für die Krankenversicherung. An diese müssten Sie sich wegen Behandlungskosten wenden. Allerdings ist fraglich, wie oder wieso Sie sich an die Unfallversicherung gewendet haben.
Eventuell können Sie hierzu etwas mehr sagen.
Wie gesagt: Für private Unfälle ist die Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner. Für gewöhnlich würde der Arzt mit dieser abrechnen. Falls Sie privat versichert sind, werden Sie vermutlich die Rechnung einreichen müssen.
Sehr gerne. Ich freue mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte.