Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Ich empfehle Ihnen, sich schnellstmöglich an das Amtsgericht zu wenden, sich für die Abwesenheit zu entschuldigen und anzubieten, dass Sie zu dem nächsten Termin erscheinen.
Melden Sie sich nicht beim Amtsgericht, so müssen Sie mit Zwangsmitteln, z.B. einer polizeilichen Vorführung oder einem Haftbefehl rechnen. Das Amtsgericht wird jedoch in aller Regel dafür Verständnis haben, wenn Sie die Vorladung nicht rechtzeitig gesehen haben und sich im Nachhinein deswegen dort melden.
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen. Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen. Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort. Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswerKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -