Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Inwiefern genau fragen Sie nach Ihren Rechten? In welchem Zusammenhang stellt sich die Frage?
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ohne nähere Angaben kann ich Ihnen eine allgemeine Auskunft erteilen.
Als Unterpächter haben Sie alle Rechte aus Ihrem Pachtvertrag nur gegen den Pächter (Ihrem Verpächter), nicht jedoch gegen den Haupt-Verpächter.
Wenn A dem B kündigt so, kann A von B das Grundstück herausverlangen. Sie werden das Grundstück im Ergebnis ebenso herausgeben müssen. Sie können jedoch von B Schadensersatz wegen der Nichterfüllung des Pachtvertrages verlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen. Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen. Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort. Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswerKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -