Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
was ist denn Ihr genasues Anliegen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn Sie bzgl. des Fahrzeuges keine Sicherungsübereignung vereinbart haben, dann kann die Ex nur das Geld zurückverlangen, aber nicht das Fahrzeug, weil dieses allein Ihnen zu Eigentum geworden ist.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn noch etwas unklar oder offen geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
wenn Sie keine Lösung finden, sie muss Ihnen die Sachen natürlich geben, müssten Sie leider klagen.
Sie müssen es zurückzahlen, wenn es vereinbart wurde. Bzgl. der NK stelle ich Ihnen gern ein Angebot ein.
wenn Sie im MV mit drin stehen, dann ja, ansonsten müssen Sie sich absprechen.
wenn es also das Eigentum der Ex ist, müssen Sie sich absprechen.
gerne !
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und alles Gute.