Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Als schädigender müssen Sie für den Betrag aufkommen, der notwendig ist, um die Wohnung wieder in den ordnungsgemäßen unbeschädigten Zustand zu verbringen.
In Ihrem Fall stellen sich jedoch zwei Fragen:
1. Warum bezahlt die Versicherung nur ein Betrag in Höhe von Euro 205 und
2. Was ist in den Kosten von Euro 605 enthalten.
Hier können Sie jeweils Erklärung von den Beteiligten verlangen.
Sind die Beträge rechtmäßig errechnet, müssen Sie für den Differenzbetrag aufkommen. Ansonsten wird der Vermieter dies von der Kaution abziehen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-