Recht & Justiz
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Vielen Dank für Ihre Geduld.
Sie können den Erwerber der Immobilie natürlich darum bitten, den Mietvertrag zu verlängern und Sie nicht zu räumen. Sie können diesem hierzu ein entsprechendes rechtsverbindliches Angebot zur Verlängerung des Mietvertrages oder Abschluss eines neuen Mietvertrag zu für den Vermieter attraktiven Konditionen unterbreiten.
Einen Rechtsanspruch auf Verlängerung des Mietverhältnisses haben Sie jedoch nicht. Zwar tritt der Erwerber der Immobilie auf Vermieterseite in den bestehenden Mietvertrag ein. Er hat jedoch keine Rechtspflicht, den bestehenden Mietvertrag über die Vertragslaufzeit hinaus zu verlängern. Sie können daher nur verhandeln.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Auskunft erteilen zu können, möchte Sie jedoch vollständig und wahrheitsgemäß über die geltende Rechtslage aufklären.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.