Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
ist er geistig oder körperlich nicht in der Lage, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Unter den geschilderten Umständen würde vermutlich keine rechtliche Betreuung eingerichtet werden können, weil der Ehemann geistig nicht eingeschränkt ist und eigentlich sich um seine Belange kümmern könnte.
Ihre Schwester ist damit natürlich nicht in der Pflicht, trotz der Trennung weiter zu helfen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Ansonsten geben Sie bitte eine Bewertiung (3-5 Sterne9 ab. Vielen Dank.
sehr gerne !
ich wwünsche einen schönen Pflingsmontag und alles Gute für Sie und die Schwester.