Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte teilen Sie mir ergänzend mit: Wissen Sie, wer die E-Mail an das Jugendamt geschickt hat?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Mit welchem rechtlichen Ziel möchten Sie vorgehen?
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
In diesem Fall können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt stellen. Im Raume steht nämlich ein Ehrverletzungsdelikt nach den §§ 186 ff. StGB. Die Ermittlungsbehörden werden die Tat und den Täter dann ausermitteln und aktenkundig machen. Sie haben sodann die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen und auf diesem Weg zu erfahen, wer hinter der E-Mail steht, wenn sich der Verfasser ermitteln lässt. Rechtsgrundlage für Ihr Recht auf Akteneinsicht ist § 406e StPO. Danach haben Sie das Recht zur Akteneinsicht, da Sie ein berechtigtes Interesse hieran vorweisen können. Zur Geltendmachung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche, die aus der Tat erwachsen, sind Sie schließlich auf die Kenntnis der Personalien des Täters angewiesen.
Sie können die beschriebenen Schritte selbst unternehmen oder alternativ einen Anwalt damit beauftragen. Gern bin ich Ihnen damit behilflich, wenn Sie dies wünschen.
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Das ist korrekt.
Gern geschehen. Wünsche ich ebenso.
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