Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Wenn Sie bei der Stadt angestellt sind, greift Mistra 16. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis aber mit dieser AG besteht, greift Mistra 16 nicht. Mistra 16 gilt nur, wenn der Arbeitgeber der Bund, ein Land, ein Gemeinde, ein Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ist.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Entscheidend ist, wer Ihr Arbeitgeber. Das müsste in Ihrem Arbeitsvertrag stehen. Wenn es die Stadt ist, greift Mistra 16. Es wird dann, wenn ein Strafverrfahren, das eine Verbrechen zum Gegenstand hat, gegen Sie läuft, eine Mitteilung an den Arbeitgeber gemacht.
Dann ist es kein Fall für Mistra 16. Die Hochbahn AG ist kein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber wird also nicht über Ihr Strafverahren informiert.