Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte laden Sie den Brief hier im Chatfenster hoch und teilen SIe mir mit, wie ich Ihnen damit behilflich sein kann.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
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Wenn Sie im November 2021 die Wasserschutzeinrichtung gegen eine neue ausgetauscht und diese hierzu käuflich erworben haben, so haben Sie einen Gewährleistungsansprüch hinsichtlich dieser Wasserschutzeinrichtung. Dieser Gewährleistungsanspruch ist unabhängig von jenem bezüglich der Waschmaschine. Sie können ab Erhalt der Wasserschutzeinrichtung zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln gegen den Verkäufer der Wasserschutzeinrichtung geltend machen. Dies bedeutet, dass Sie bei einer mangelhaften Wasserschutzeinrichtung verlangen können, dass Ihnen eine neue mangelfreie geliefert wird.
Hierzu können Sie den Verkäufer unter Setzung einer zweiwöchigen Frist zur Nachlieferung auffordern. Sollte dieser nicht leisten, so können Sie einen Anwalt beauftragen und Ihren Anspruch auf dem Rechtsweg durchsetzen.
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