Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie können von den Telefongesellschaften verlangen, dass diese ihren Vertragspflichten nachkommen. Sie können diese schriftlich hierzu auffordern und ihnen eine Frist von zehn Tagen setzen. Sollten diese ihren Rechtspflichten nicht nachkommen, so können Sie einen Anwalt beauftragen und auf Vertragserfüllung klagen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sind noch konkrete Rückfragen offen geblieben? Dann stellen Sie diese gern.Andernfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
Ja, dies ist leider die einzige Möglichkeit aus rechtlicher Sicht, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Sie können sich zwar auch mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde des Anbieters wenden. Indes mahlen die Mühlen der Aufsichtsbehörden langsam, sodass der Weg über den Anwalt der effektivere Weg ist.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen. Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen. Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort. Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswerKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -