Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Es gibt leider keine Obergrenze bei Strompreiserhöhungen. Der Gesetzgeber hat dem Verbraucher aber ein Sonderkündigungsrecht zugesprochen, wenn es zu Preiserhöhungen kommt. Allerdings gibt es eine Frist von zwei Wochen zu beachten nach Erhalt des Erhöhungsverlangen. Im April hätten Sie also kein Sonderkündigungsrecht mehr gehabt. Gleichwohl können Sie den Vertrag ordentlich kündigen, wenn Sie die vertragliche Kündigungsfrist einhalten. Dann können Sie sich einen anderen Anbieter suchen.
Ob die Preiserhöhung ungerechtfertigt ist oder ob es Betrug ist, kann ich leider nicht beurteilen. Die Erhöhung ist sicherlich auffällig hoch. Möglicherweise sind aber die Preise am Strommarkt so gestiegen, dass die Erhöhung gerechtfertigt ist. Viele Stromanbieter mit garantierten Lieferpreisen haben Anfang Januar die Verträge mit den Kunden gekündigt, weil die garantierten Preise nicht mehr zu halten waren.
Sie könnten es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dann muss der Versorger im Prozess die Erhöhung erklären. Vielleicht aber hilft Ihnen auch ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren. Unter folgendem Link finden Sie Information und einen Link zu Schlichttungsstelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_Energie/start.html
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Sehr gerne! Es freute mich, wenn ich helfen konnte.Alles Gute!Über eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Bewertungssterne, ganz oben rechts) würde ich mich auch freuen. Erst durch die Bewertung wird der von Ihnen eingesetzte Betrag für meine Vergütung freigegeben. Weitere Kosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.
ok