Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Wenn der Vorwurf des Detektives zutrifft, wäre es ein Betrug. Angesichts des geringen Wertes der Ware, werden Sie eine Geldstrafe erhalten. Die genaue Höhe der Strafe kann ich Ihnen aber nicht sagen. Es werden einige Hundert Euro sein.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Es ist kein schwerer Betrug. Aber es ist ein Betrug. Und es wird eine Geldstrafe dafür geben. Eine Freiheitsstafe kommt nicht in Betracht. Ins Gefängnis müssen Sie deswegen keinesfalls.
Wenn es Ihre erste Straftat ist, wird die Gelstrafe nicht im Führungszeugnis auftauchen. Denn bei Geldstrafen bis 90 Tagessätzen, gibt es keinen Eintrag, wenn sonst keine Straftaten im Bundeszentralregister über Sie gespeichert sind. Und Ihre Geldstrafe wird unterhalb von 90 Tagessätzen liegen. Aber wie gesagt, ich kann Ihnen nicht genau sagen, wie hoch die Strafe ausfällt. Das hängt vom Staatsanwalt ab.
Das Hausverbot dauert in der Regel nur ein Jahr. Aber es kann auch lebenslang sein. Das kommt auf den Wortlaut des Hausverbotes an. Die zeitliche Befristung ist dort geregelt.
Wenn Sie nichts getan haben, können Sie es auch auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen und sich gegen den Vorwurf verteidigen. Sie werden voraussichtlich einen Strafbefehl bekommen. Gegen den könenn Sie Einspruch einlegen. Und dann gibt es eine Gerichtsverhandlung. Dann müssen Sie den Richter überzeugen. Der Detektiv wird aber sicherlich gegen Sie aussagen.
Sehr gerne!
Alles Gue!
Sehr Gerne.
Sie können verreisen. Da bekommen Sie keinerlei Probleme. Besuchen Sie Ihre Mutter. Das können Sie machen, ohne sich Sie Sorgen über diesen Vorfall machen zu müssen.
Es ist kein schwerer Betrug. Es steht nur eine Geldstrafe im Raum. Und wenn nichts gemacht haben, können Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Dann können Sie sich in der Gerichtsverhandlung verteidigen. Wenn Sie unsicher sind, schalten Sie einen Anwalt ein, der Sie bei der Verteidigung unterstützt. Aber erstmal sollten Sie warten, was die Staatsanwaltschaft aus der Sache macht. Bislang ist ja noch nicht einmal klar, ob es eine Strafanzeige gegen Sie gibt.
Mehr kann ich Ihnen leider nicht helfen.
Ich freue mich, wenn ich helfen konnte.