Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Bitte telen Sie mir ergänzend mit: Steht die Hecke auf der Grenze oder handelt es sich um Ihre eigene Hecke?
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
In diesem Fall steht die Hecke in Ihrem Alleineigentum. Gemäß § 903 BGB können Sie daher frei bestimmen, wie Sie mit der Hecke verfahren. Der Nachbar darf diese ohne Ihre Zustimmung nicht zurückschneiden, andernfalls macht er sich wegen einer Sachbeschädigung nach § 303 StGB strafbar. Zudem können Sie Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB von ihm verlangen.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie Ihren Nachbarn schriftlich zur sofortigen Unterlassung des Rückschnitts auffordern und von ihm ggf. Schadensersatz verlangen, soweit Ihnen ein nachweisbarer finanzieller Schaden entstanden ist. Sollte er dennoch fortfahren, so können Sie einen Anwalt damit beauftragen, Ihre Ansprüche gegen den Anwalt geltend zu machen. Auch können Sie eine Strafanzeige wegen der im Raume stehenden Sachbeschädgiung bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft erstatten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
Sind noch Rückfragen offen geblieben? Dann stellen Sie diese gern.Andernfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
Sind noch konkrete Rückfragen offen geblieben? Dann stellen Sie diese gern.Andernfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.