Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Ein Rechtsanwalt weist seine Legitimation üblicherweise durch Vorlage einer Vollmacht vor. Alternativ ist es auch üblich, zur Vereinfachung seine Bevollmächtigung anwaltlich zu versichern. Gerichte akzeptieren können eine solche anwaltliche Versicherung akzeptieren. Der Nachweis ist jedoch erst durch Vorlage einer Vollmacht geführt.
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