Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
können Sie den Bescheid hier hochladen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
hieraus ergibt sich allerdings nicht, wie sich der Betrag zusammensetzt. Was haben Sie denn für Fragen ?
Sehr geehrter Fragesteller,s
es geht doch um den Unterhalt für den Sohn, was meinen Sie dann mit "meinem Sohn zahle, nicht anteilsmäßig angerechnet werden?" Sie müssen schon vorher Post bekommen haben, immerhin haben Sie einen Stundungsantrag gestellt.
wie alt ist denn der Sohn ? Was macht er ? Schule, Ausbildung, Arbeit ?
noch eine letzte Frage: wie hoch ist denn Ihr Einkommen netto ?
Sehr geehrter Fragesteller,danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Ich kann zwar nicht erkennen, welcher Unterhalt genau festgesetzt wurde, aber Tatsache ist, dass die Unterhaltszahlungen für Ihren studierenden Sohn leider nicht anerkannt werden. Dies liegt daran, dass es eine bestimmte Reihenfolge beim Unterhalt gibt und somit gehen minderjährige Kinder den volljährigen Kindern im Rang vor (§ 1609 BGB). Dies bedeutet, dass Sie für den Sohn an das Jugendamt den "normalen" Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen muüssen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
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