Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Eine Fahrzeugzulassung darf nur erfolgen, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. U.a. muss ein tauglicher Halter die Zulassung vornehmen und das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis haben. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann und muss die Zulassungsstelle die Zulassung verweigern.
Schulden sind in diesem Zusammenhang unerheblich. Diese hindern die Fahrzeugzulassung nicht.
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Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Schulden bei der Stadtkasse sind für eine Fahrzeugzulassung nicht hinderlich. Sie können dennoch auf die Zulassung des Fahrzeuges bestehen.
Auch offene Strafzettel sind für die Fahrzeugzulassung nicht hinderlich.