Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
verstehe ich Sie richtig, dass Sie krank sind und gerne alternativ Überstunden abbauen möchten ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Im Grunde eine gute Idee, aber der AG muss sich hierauf leider nicht einlassen.Beim Urlaub muss er sich nach Ihren Wünsche richten, d.h. wenn Sie einen Urlaubsantrag stellen, muss er ihn gewähren, es sei denn dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlkG). Bei den Überstunden hingegen kann der AG ganz allein den Zeitpunkt des "Abbummeln" festlegen, dies ergibt sich aus § 106 GewO.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,gerne !
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, viel Kraft in dieser belastenden Situation und alles Gute.