Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
geht es um eine Unterhaltszahlung oder nur um die Anrechnung als unterhaltsberechtigte Person ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Ob ein Minijob ausreicht, um Sie nicht mehr als unterhaltsberechtigte Person anzuerkennen wird von den Gerichten unterschiedlich gewertet und hängt von den Gesamtumständen ab. Leben Sie z.B. mietkostenfrei würden Sie mit 450 EUR sehr wahrscheinlich als unterhaltsberechtigte Person ausscheiden.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
die 450 EUR sind auf jeden Fall Einkommen. Die Frage ist nur, ob Sie damit "alleine klarkommen". Wenn Sie Miete zahlen müssen sicher nicht und damit ist Ihr Mann nach wie vor unterhaltspflichtig.
es geht darum, ob Sie Ihre Lebenshaltungskosten selber zahlen können oder nicht. Dies ist mit 450 EUR nicht möglich.
gern beantworte ich weitere Fragen im Rahmen eines Angebots, welches ich Ihnen gern einstelle.