Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Der Transportdienst ist Ihnen gemäß § 425 HGB zu voller Schadensersatzzahlung verpflichtet.
Bis zu ordnungsgemäßer Übergabe des Transportgutes haftet ein Transportdienst für den Verlust oder die Beschädigung der Ware.
Diese ordnungsgemäße Übergabe an Sie muss DPD unter Beweis stellen!
Da das Paket tatsächlich zu keinem Zeitpunkt abgestellt worden ist, wird der Transportdienst den ihm obliegenden Nachweis nicht führen können.
Fordern Sie das Unternehmen daher schriftlich (Einschreiben) unter ausdrücklicher Berufung auf die dargestellte Rechtslage zur Schadensersatzzahlung auf!
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur mit Abgabe der Bewertung werde ich von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt.
Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt