Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
was ist denn der Grund für die Kündigung ? Können Sie das Schreiben hier hochladen ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
was meinen Sie mit "vergessen" ? haben Sie schon Klage erhoben ? Ist denn irgendetwas vorgefallen, weshalb Sie gekündigt wurden ?
ok und was für ein Anbliegen haben Sie nun ?
ist denn die Kündigung denn rechtmäßig ? Also gibt es denn einen Vorfall, der die außerordentliche Kündigung rechtfertigt ?
Sehr geehrter Fragesteller,danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn die Kündigung rechtswidrig ist, wird das Gericht einen Weiterbeschäftigungsanspruch erkennen. Dies haben Sie vermutlich auch beantragt. Im Falle einer Weiterbeschäftigung gibt es natürlich keine Abfindung, sondern nur das Recht, nach der Elternzeit wieder zu arbeiten.
Wenn Sie sich mit dem AG auf eine Aufhebung des AV einigen, vereinbart man in der Regel auch eine Abfindung.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
klappt es nicht ?
ja, dies entspricht meinen Ausführungen. Was bleibt denn noch unklar ?
die Abfindung beträgt 1/2 Brutto-Gehalt pro Beschäftigungsjahr. Dies wären bei Ihnen vermutlich ca. 600 EUR (brutto).
Sehr geehrter Fragesteller,das wird gesetzlich vorgegeben ( § 1 a Kündigungsschutzgesetz).
Sehr geehrter Fragesteller,dann ist die Abfindung 630 EUR.
gerne !
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und alles Gute
danke für die freundliche Rückmeldung.