Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Roulette wie auch Casino sind - wie Lotto - reine Glücksspiele.
Die erzielten Gewinne unterliegen demzufolge ebenfalls nicht der Steuerpflicht.
Sie müssen auch kein Gewerbe anmelden, denn die Teilnahme an solchen Glücksspielen stellt kein Gewerbe dar.
Allerdings gilt bezüglich der Besteuerung folgende Ausnahme: Wenn Sie aus den Gewinnen Ihren Lebensunterhalt bestreiten, dann spielen Sie gewerbsmäßig, denn dann ist das Glücksspiel eine von einer dauerhaften Gewinnerzielungsabsicht getragene Tätigkeit!
In diesem Fall müssten Sie die Gewinne versteuern.
Spielen Sie aber nur gern, und bestreiten Sie mit den Gewinnen nicht Ihren Lebensunterhalt, gilt die eingangs dargestellte Rechtslage - die Gewinne sind sodann steuerfrei.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt