Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Wenden Sie sich umgehend an den Vermieter, denn dieser ist in der Rechtspflicht, die Belästigungen der Mieterin dauerhaft zu unterbinden.
Den Vermieter trifft auf der Grundlage des mit Ihnen bestehenden Mietvertrages eine Schutz- und Fürsorgepflicht als Nebenpflicht im Sinne des § 241 Absatz 2 BGB.
Diese Nebenpflicht gebietet es dem Vermieter auf Ihre schutzwürdigen Belange und berechtigten Interessen in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen.
Der Vermieter hat daher die Mieterin aufzusuchen oder anzuschreiben und diese aufzufordern, künftig keine wahrheitswidrigen Behauptungen über Sie zu verbreiten.
Leistet die Mieterin dieser Unterlassungsaufforderung des Vermieters nicht Folge, so hat dieser die Mieterin abzumahnen, und sollte diese sodann weiterhin keine Einsicht zeigen, muss der Vermieter die Kündigung aussprechen.
Fordern Sie den Vermieter daher unter ausdrücklicher Berufung auf die vorstehend erläuterte Rechtslage zu unverzüglichem Tätigwerden auf.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt