Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ein etwaiger Lottogewinn bliebe steuerfrei.
Das gilt auch dann, wenn - wie hier - eine zeitlich gestreckte (tägliche oder monatliche) Gewinnauszahlung lebenslang erfolgt.
Das Lottospiel zählt rechtlich zu den Glücksspielen, da ausschließlich der Zufall entscheidet.
Einnahmen aus einer erfolgreichen Teilnahme an einem solchen Glücksspiel sind keiner steuerbaren Einkommensart nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) zuzuweisen.
Gewinne aus einer Lotterie bleiben daher steuerfrei.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt