Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Aufgrund des Wochenendes ist es zu einer verspäteten Bearbeitung Ihres Anliegens gekommen, wofür ich um Nachsicht bitte.
Wenn Sie aus der Ferne mit der Verkäuferin verbindlich vereinbart haben, dass Sie das Bett von ihr kaufen, so besteht zwischen Ihnen und der Verkäuferin ein verbindlicher Kaufvertrag. Sie können insofern auf dessen Erfüllung gemäß § 433 BGB bestehen. Sie können die Verkäuferin schriftlich unter Setzung einer Frist von einer Woche zur Erfüllung des Kaufvertrages auffordern. Sollte die Verkäuferin auf dieses Verlangen nicht eingehen, so können Sie sie auf Vertragserfüllung verklagen. Alternativ können Sie nach Fristablauf auch Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten für einen Ersatzkauf woanders von ihr verlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.