Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Die Einfriedung/Zaun kann der Nachbar nicht verweigern, wer aber die Einfriedung errichten muß, entscheidet das Nachbarschaftsgesetz Ihres Bundeslandes.
Der Käufer kann auch ohne Rücksprache mit dem Nachbarn den Teil des Teiches auf seinem Grundstück entfernen. Er muß dann aber dafür sorgen, dass der Teich auf der Grenze ordnungsgemäß abgeschlossen ist.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.