Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie haben form- und fristgerecht die Kündigung ausgesprochen, und diese ist auch wirksam!
Die Kündigung ist rechtlich eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit dem Zugang bei dem Kündigungsadressaten - hier dem Verein - Rechtswirkung entfaltet.
Es bedarf also weder der Zustimmung noch der Bestätigung der Kündigung seitens des Empfängers.
Rechtlich allein entscheidend ist der nachweisbare Zugang.
Diesen Nachweis können Sie problemlos führen, denn die benannte Datei weist die Unterschrift des Empfängers aus.
Dass der Betreiber die Unterschrift angeblich nicht zuordnen kann, ist für die Wirksamkeit der Kündigung rechtlich ohne jede Relevanz, denn hierbei handelt es sich um einen Umstand, der ausschließlich in die Risiko- und Verantwortungssphäre des Vereins/Betreibers fällt.
Ihre Kündigung ist daher wirksam!
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt