Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Da Sie das Angebot der benannten Bank ausdrücklich angenommen haben, ist ein Darlehensvertrag begründet worden.
Es gilt sodann der Grundsatz, dass geschlossene Verträge mit den hierzu vereinbarten Konditionen einzuhalten und zu erfüllen sind (pacta sunt servanda).
Ein allgemeines/einseitiges Reue- oder Rücktrittsrecht existiert in der Rechtsordnung nicht!
Die Bank ist daher an den Vertrag rechtlich gebunden.
Sollte die Bank den Vertrag gleichwohl nicht erfüllen, so können Sie dies vollumfänglich gemäß § 280 Absatz 1 BGB auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Sämtliche Ihnen in diesem Fall entstehenden und konkret bezifferbaren wirtschaftlichen (Zins)Schäden hätte die Bank Ihnen zu ersetzen.
Fordern Sie die Bank daher vorab per E-Mail und sodann nachweisbar (=Einschreiben!) zu rechtsverbindlicher Bestätigung des Vertrages auf.
Kündigen Sie in dem Schreiben an, dass Sie die Bank auf vollen Schadensersatz in Anspruch nehmen werden, sollte diese vertragsbrüchig werden.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt