Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Bei einem Mahnbescheid müssen Sie schnell und überlegt handeln. Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen, mit dem dann in Ihr Vermögen vollstreckt werden kann. Es ist also riskant zu warten.
Bei einem Widerspruch kann sich dann ein regulärer Zivilprozeß anschließen.
Ist die Forderung denn berechtigt? Worum geht es genau?Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Fordert er sie denn zu Recht ein? Bei einer gemeinsamen Wohnung gibt es den sogenannten Gesamtschuldnerausgleich, d.h. wenn einer mehr zahlt als der andere, kann er die Hälfte der Mehrausgaben ersetzt verlangen.
Wenn daher der Ex das Geld zu Recht einfordert, wäre ein Widerspruch vergebens.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Dann sollten Sie die Verträge und die Chats einem örtlichen Anwalt zur vollumfassenden Prüfung vorlegen. Aber grundsätzlich gilt, dass ein Widerspruch sinnvoll ist, wenn Sie Beweise haben, die die gegnerische Forderung widerlegen.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Nach Ihrer Schilderung wohl ja, allerdings kommt es da sehr stark auf den Inhalt der Chats und der Verträge an. Wenn Sie den Widerspruch einlegen und dann stellt sich heraus, dass der Widerspruch doch keine gute Idee war, können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Ich empfehle daher dringend, möglichst schnell und vor Ablauf der Widerspruchsfrist einen örtlichen Anwalt einzuschalten. Anwälte können den Widerspruch auch online einlegen, so dass Sie da nicht auf die Postlaufzeiten angewiesen sind.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.