Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Da es kein notarieller Vertrag ist, sind weder Sie noch der Vermieter zu diesem Kauf gezwungen, d.h. der Vermieter könnte den Verkauf verweigern und Sie könnten ihn kaum dazu zwingen.
Der Kaufpreis selber ist aber auch kein rechtliches Problem, der Verkäufer kann problemlos zzu niedrigeren Preisen verkaufen. Allerdings kann Schenkungssteuer anfallen, da die Finanzämter bei Verkäufen unter Marktwert eine sogenannte gemischte Schenkung sehen, d.h. die Schenkungsteuer würde auf die Differenz zwischen Marktwert und Kaufpreis anfallen. Das hat auf die Wirksamkeit des Kaufvertrages keinen Einfluß, sollte aber beachtet werden. Sie sollten dazu einen spezialisierten Steuerberater einschalten.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bitte um eine kurze Mitteilung, ob Rück- oder Verständnisfragen existieren. Ansonsten bitte ich entsprechend der Regeln der Plattform um eine positive Bewertung der Antwort, damit meine Vergütung ausgezahlt werden kann.
Vielen Dank ***** *****mit freundlichen Grüßen,
Robert WeberRechtsanwalt