Vielen Dank für Ihre Geduld.
Einen Rechtsanspruch auf eine schriftliche Mitteilung, wo sich die Verstopfung befunden hat, haben Sie nicht von Gesetzes wegen. Die Rohrreinigungsfirma ist nur verpflichtet, Ihnen eine solche Bestätigung auszustellen, wenn sie sich vertraglich dazu verpflichtet hat, andernfalls nicht.
Es dürfte jedoch im Interesse der Mitarbeiter der Firma liegen, Ihnen eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Denn wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, an dem Sie beteiligt sind und in dessen Rahmen die Frage, wo sich die Verstopfung befand, eine rechtliche Rolle spielt, so werden die Mitarbeiter der Firma als Zeugen vorgeladen werden. Dies geht mit Aufwand und Unannehmlichkeiten einher.
Mein Rat ist es daher, dass Sie das Unternehmen auf die Umstände hinweisen und darum bitten, Ihnen ggf. gegen eine entsprechende Aufwandspauschale eine schriftliche Bestätigung auszustellen.
Sollte die Firma indes eine solche Bescheinigung nicht ausstellen, haben Sie leider keinen einklagbaren Rechtsanspruch darauf.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
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