Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
ist denn der AG damit einverstanden ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
Sehr geehrter Fragesteller,danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Grundsätzlich können Sie sich mit dem Arbeitgeber natürlich auf das "Abfeiern" während der Kündigungsfrist einigen.
Einen Rechtsanspruch haben Sie hierauf leider nicht, denn die zeitliche Bestimmung zum Abfeiern trifft alleine der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrtechts (§ 106 GeWO).
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,haben Sie noch Nachfragen ?