Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie können gleichwohl eine GmbH gründen.
Wichtig ist dass zumindest einer der Gesellschafter, hier Sie, die GmbH Gründung bei einem Notar in Person durchführt.
Ihr Onkel kann sodann, je nach Gestaltung, seine Erklärungen im Nachgang bei einem dortigen Notar abgeben.
Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, dass nach Gründung Sie die Anteile zur Hälfte auf ihren Onkel übertragen. Alternativ kann auch eine Person in Deutschland für ihren Onkel als Treuhänder die Anteile halten. Es gibt hier diverse Möglichkeiten.
Sofern ich Sie bei der Erstellung des GmbH Vertrags bzw. Treuhandvertrages für die Anteile für ihren Onkel unterstützen kann/darf, stehen gerne zur Verfügung.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-