Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Denkbar ist stets, dass mit persönlichen Daten Straftaten begangen werden. Hierfür ist ein vollständiger Schutz nie möglich. Indes müssen Sie rechtlich nichts befürchten. Wenn ein Betrüger unter Ihrem Namen ein Konto z.B. bei Western Union eröffnet, so handelt der Betrüger selbst unter fremdem Namen, jedoch ohne Ihre Erlaubnis. Infolgedessen haftet der Betrüger gemäß § 179 BGB selbst für vorgenommene Rechtsgeschäfte. Sie trifft keinerlei Haftung deswegen.
Wenn Sie befürchten, dass es zu einem derartigen Identitätsdiebstahl kommen könnte, so sollten Sie Ihren Posteingang regelmäßig prüfen und auf unverzüglich reagieren, sollten Sie von einer entsprechenden Stelle, wie z.B. Western Union, kontaktiert werden. Sie sollten sodann auf die Umstände aufmerksam machen, allfällige Forderungen zurückweisen und Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
Gern geschehen.
Ohne Identitätsprüfung können Sie in Deutschland kein Konto anlegen. Es ist jedoch nie auszuschließen, dass anhand Ihrer Daten ein falsches Identitätsdokument erschaffen wird und zur Kontoeröffnung genutzt wird. Auch ist es denkbar, dass Konten im Ausland eröffnet werden, wo keine strengen Gesetze gelten.
Wie ich Ihnen bereits mitteilte, sind Sie nicht in der Haftung für Konten, die ein Dritter in betrügerischer Absicht auf Ihren Namen anlegt. Sie haben daher auch keine Rechtsnachteile zu befürchten. Denn Banken oder sonstige Stellen, die behaupten, dass Sie das Konto auf eigenen Namen eröffnet haben, sind für diese Behauptung beweispflichtig. Dieser Beweis wird denen jedoch nicht gelingen, wenn ein Betrüger das Konto eröffnet hat. Denn dieser wird entweder ein gefälschtes oder gar kein Identitätsdokument vorgelegt haben (s.o.), womit der Beweis nicht möglich ist.
Sind noch Rückfragen offen geblieben? Dann stellen Sie diese gern.Andernfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre jetzige Rückfrage geht über den Umfang der Ursprungsfrage hinaus. Grundsätzlich fallen für deren Beantwortung weitere Kosten an. Aus Kulanz bin ich ausnahmsweise gern bereit, kostenfrei auf Ihre Rückfrage einzugehen, nachdem Sie eine Bewertung abgegeben haben.
Vielen Dank.
In dem von Ihnen nunmehr geschilderten Fall hat der Kontoinhaber das Konto selbst eröffnet und ist daher auch selbst haftbar für das Geschäftsverhältnis mit der kontoführenden Bank. Die Motivation des Kontoinhabers ist dabei aus rechtlicher Sicht nicht von Relevanz.
In dem eingangs behandelten Fall ging es jedoch darum, dass der Betrüger mit einer gestohlenen Identität das Konto eröffnet. Die Person, deren Identität gestohlen wurde, hat insofern kein Konto eröffnet und ist daher auch nicht haftbar.