Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Der Kunde ist nicht berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde hat Ihnen vielmehr als Werkunternehmer die Möglichkeit der Nacherfüllung gemäß § 635 BGB - also der Mangelbeseitigung/Reparatur - zu verschaffen.
Hierzu sind Sie ja auch bereit.
Nur wenn Sie die Nacherfüllung verweigern würden, könnte er von dem Vertrag zurücktreten.
Weisen Sie den Kunden daher unter ausdrücklicher Berufung auf die dargestellte Rechtslage darauf hin, dass er nicht von dem Vertrag zurücktreten kann, sondern Ihnen die Möglichkeit der Nacherfüllung geben muss!
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt