Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ich bedaure, Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Haftpflichtversicherung unter den gegebenen Umständen nicht in die Regulierung des Schadens eintreten wird.
Die Haftpflichtversicherung kommt für sämtliche Schäden auf, die die versicherten Personen - hier Sie und Ihr Ehemann - dritten und außenstehenden Personen zufügt.
Die den Haftpflichtpolicen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen schließen hingegen die Haftung innerhalb der Versichertengemeinschaft regelmäßig aus.
Das bedeutet, dass diejenigen Schäden, die die Versicherungsnehmer sich untereinander zufügen - wie hier -, nicht von der Regulierungspflicht erfasst sind.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt