Vielen Dank für Ihre Geduld.
Wenn Sie mit dem Dienstleister einen Vertrag geschlossen haben, kraft dessen er sich zu den Arbeiten verpflichtet hat, so können Sie von ihm grundsätzlich verlangen, dass er die Arbeiten zu Ende ausführt. Denn es gilt der Grundsatz "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Sie können also von dem Dienstleister die Erfüllung des Vertrages verlangen und bis zur vollständigen Vertragserfüllung die Vergütung einbehalten.
Ihrer Schilderung nach zu urteilen, ist der Dienstleister nicht gewillt, die Arbeiten zu Ende zu führen. Wenn er die Erfüllung des Vertrages verweigert, so können Sie ihn auf Vertragserfüllung verklagen. Das Gericht wird dann durch Urteil aussprechen, dass er den Vertrag zu erfüllen hat. Dies kann ein langwieriger Prozess sein. Eine Dauer von Rechtsstreitigkeiten von 1-2 Jahren ist keine Seltenheit.
Sie fragen, wie ich mich an Ihrer Stelle verhalten würde. Ich würde an Ihrer Stelle abwägen, ob der Rechtsstreit und die damit verbundenen Aufwände (Mühe und Zeit) es wert sind. Wenn ja, ist es vertretbar, dass Sie von dem Dienstleister auf dem Rechtsweg die Vertragserfüllung verlangen. Andernfalls sollten Sie lieber das Geld von ihm zurückfordern und die Angelegenheit für sich anders klären.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
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