Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Geduld.
Wenn Sie eine Markenverletzung einmal begangen haben, so lässt sich diese rein faktisch nicht rückgängig machen. Gegen rechtliche Schritte seitens des Markeninhabers können Sie sich leider im Vorfeld nicht schützen, denn diese stehen dem Markeninhaber zu.
Wenn der Markeninhaber rechtlich gegen Sie vorgehen möchte, so wird er Sie vor Klageerhebung in aller Regel anschreiben und Sie zur Zahlung eines Schadensersatzes auffordern. Wenn Sie diesen zahlen, so müssen Sie nicht mit weiteren rechtlichen Schritten rechnen. Dies ist der beste und kostengünstigste Weg, denn Sie ersparen sich dadurch die Kosten eines Rechtsstreits.
Sie sollten daher in nächster Zeit Ihren Posteingang im Auge behalten und auf eine entsprechende Aufforderung des Markeninhabers zügig reagieren. Vorher sollten Sie das Schreiben ggf. einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Gern können Sie sich dafür zu gegebener Zeit nochmals bei uns melden.
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