Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Unter den gegebenen Umständen stehen Ihnen wegen des Mangels an dem Gerät weiterhin die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 434, 437, 439 BGB zu.
Der Einwand, das Gerät werde gewerblich genutzt, ist rechtlich völlig unerheblich, denn selbst wenn dies - was nicht der Fall ist - zutreffend wäre, stünden Ihnen die oben benannten Gewährleistungsrechte zu.
Sie haben daher einen fortbestehenden Nacherfüllungsanspruch gemäß § 439 Absatz 1 BGB: Der Verkäufer hat daher das Gerät abzuholen und den Mangel zu beseitigen.
Sämtliche hiermit verbundenen Kosten, insbesondere des Transportes, fallen gemäß § 439 Absatz 2 BGB ausschließlich dem Verkäufer zur Last.
Sollte er Ihnen die Ihnen gesetzlich zustehende Nacherfüllung verweigern, so können Sie umgehend von dem Vertrag zurücktreten und Kaufpreisrückzahlung beanspruchen.
Fordern Sie den Verkäufer daher vorab per Mail und sodann nachweisbar (=Einschreiben!) zur Nacherfüllung auf.
Setzen Sie hierzu eine Frist von 7-10 Tagen ab Briefdatum, und kündigen Sie an, dass Sie nach Fristablauf von dem Vertrag zurücktreten werden!
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt