Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer.
Als Geschädigter können Sie über einen Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen (§ 406e StPO). Sie müssten sich also an einen RA/in wenden, dieser/m das AZ mitteilen und Vollmacht erteilen. Die Akte trifft dann zu gegebener zeit pei dem Vertreter ein und wird kopiert.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass