Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
lassen sich denn die ggf. psychischen Nachteile für das Kind z.B. durch ein Gutachten belegen ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Leider ist das Hinzufügen eines zweiten Namens nicht so einfach, denn es stellt nach der gesetzlichen Vorgabe eine Namensänderung dar, für die es einen wichtigen Grund benötigt. Dies wären z.B. psychische Auswirkungen auf den Namensträger, die durch Gutachten nachgewiesen werden müssten.
Da aktuell das Kind aufgrund des Alters keinerlei "Auswirkungen" seines Namens spürt lässt sich leider aktuell eine namensänderung nicht durchsetzen, ich bedaure !
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